Beitragsordnung

Gemäß Satzung vom 29. März 2019 Abs. 3, 7 und 12 

Geänderte Ausfertigung gemäß Beschluss des Gesamtausschusses vom 9. April 2024 

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der ordentlichen Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und sonstigen Leistungen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Im Beitrag des TSV Waldhausen sind die Beiträge für die Sportversicherung eingeschlossen. 

2. Durch Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag akzeptiert der Antragsteller die vorliegende Beitragsordnung sowie die gültigen Beiträge. Die Beitragsordnung verbleibt nach Annahme der Mitgliedschaft im Besitz des Mitglieds. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe des unterschriebenen Mitgliedsantrag. 

3. Die Beiträge sind Jahresbeiträge und werden in Euro abgerechnet. Bei Eintritt nach dem 30. Juni werden für das erste Jahr der Mitgliedschaft nur die halben Jahresbeiträge berechnet. Der Beitrag besteht aus einem Hauptvereinsbeitrag und einem Abteilungsbeitrag. Die Abteilungsbeiträge richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Abteilung und können von diesen Bestimmungen abweichen. 

4. Der Einzug der Beiträge und sonstige wiederkehrenden Leistungen, einschließlich der abteilungsspezifischen Leistungen erfolgt durch eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren. Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten und wird möglichst im ersten Quartal sowie im dritten Quartal (Halbjahresbeiträge) eines jeden Jahres eingezogen. 

5. Die Mitgliedsbeiträge sind nach dem Lebensalter gestaffelt. Für die Bestimmung des Alters ist das Geburtsdatum maßgebend. Für die jeweilige Altersstaffel gilt das Lebensalter zu Beginn des Beitragsjahrs. 

6. Nachfolgende Änderungen von Beitragsarten müssen vom Mitglied schriftlich der Mitgliederverwaltung gemeldet werden: Wechsel von: Aktiv auf Passiv sowie vom Erwachsenenbeitrag auf den Rentnerbeitrag. Ein Wechsel ist für das aktuelle Beitragsjahr nur möglich, wenn dieser bis spätestens 15. Februar des aktuellen Beitragsjahrs schriftlich mitgeteilt wurde. 

7. Das Mitglied verpflichtet sich Änderungen der Adresse oder Bankverbindung der Mitgliederverwaltung oder dem Abteilungsleiter zu melden. Bei Versäumnis können entstandene Kosten dem Mitglied berechnet werden. 

8. Bei Nichterfüllung der Beitragspflicht, erhält jedes Mitglied oder Zahler bis zu zwei Mahnungen. Die Kosten dafür können dem entsprechenden Mitglied berechnet werden. Falls ein Mitglied trotz der Mahnungen mehr als zwölf Monate im Rückstand ist, kann ein Vereinsausschluss durch den Gesamtausschuss des Vereins erfolgen. 

9. Die Beitragspflicht endet, unabhängig von der Art der Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds, durch Auflösung des Vereins, durch freiwilligen Austritt des Mitglieds zum Jahresende, durch Ausschluss aus dem Verein, oder Nichterfüllung der Beitragspflicht. 

10. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Mitgliederverwaltung oder an den Abteilungsleiter unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende. Eine Kündigung per E-Mail ist nur über folgende Adresse möglich: TSVWaldhausen@gmx.de. Bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet. Aus Zeit- und Kostengründen wird grundsätzlich keine Kündigungsbestätigung ausgestellt. 

11. Die Mitgliederverwaltung des TSV Waldhausen 1900 e.V. erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Alle personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert und verarbeitet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Datenschutz in § 15 der Satzung. 

Diese Ausfertigung der Beitragsordnung wurde am 9. April 2024 vom Gesamtausschuss des TSV Waldhausen 1900 e.V. beschlossen. Alle vorhergehenden verlieren hiermit ihre Gültigkeit.